

Die Freigrafschaft Düdinghausen
1000(?) - 1663/1800 n.Chr.
8 Engrisch-sächsische Dorfgründungen nach 700 im Ittergau, im Bereich der Wilden Aare, wurden – wohl vor 1200 – zur Freigrafschaft Düdinghausen mit Freigericht zusammengefasst und waren lange im Besitz der Grafen zu Waldeck. Territorial- und Konfessionsstreite mit Kurköln führten 1663 zu ihrer Teilung. Hitzige Konflikte dauerten bis 1800 an.
Blütezeit wohl zwischen 1000 bis 1550
Die Herren von Itter fassten die 8 Dörfer im Einzugsbereich der wilden Aare zur Freigrafschaft Düdinghausen zusammen. So wurde sie – wohl über Familienpolitik – in den Besitz der Herren von Deifeld, später als Edelleute von Büren, übertragen. 1334 verpfändeten diese sie an die Grafen zu Waldeck.


Kloster Corvey mit Besitzrechten ...
Erste als Grundeigentümer auftretende Regional-Macht – nach Gründung der Dörfer durch die Engern – war wohl Kloster Corvey über seine Dependance in Obermarsberg.


... über 200 Jahre Waldeck zugehörig
Von 1334 – 1548 waren die Grafen zu Waldeck, die in ihrer Burg Eisenberg in Sichtweite residierten, unbestrittene Besitzer der 8 Dörfer. (Noch heute zeugen die Ruinen der Burg von den Gebietsansprüchen der Waldecker)


Rechte und Pflichten
Instrumente der Machtausübung waren das waldeckische Freigericht (Freistuhl) und die Steuerhoheit. Ein Besuch des Freigerichtsdenkmals am Ortsrand von Düdinghausen informiert über die Gerichtsbarkeit in der Freigrafschaft.


Bauern und Erzschürfer
Landwirtschaft und Erzabbau (Bild 2) waren die wichtigsten Lebensgrundlagen der Dörfer. Immer darauf bedacht, den Reichtum ihres Herren zu mehren, der ihnen im Gegenzug Schutz zusicherte. Die Dörfer und Höfe waren mit Hecken und/oder Palisaden umgeben.